Probezeit

Die Probezeit dauert normalerweise zwischen 1-3 Monate und dient dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. In der Praxis wird die Probezeit in der Regel drei Monate ausfallen, da der Arbeitgeber so länger Zeit hat, sich zu entscheiden und während der offiziellen Probezeit eine Kündigung verhältnismässig einfach ist. Obwohl der Begriff im ersten Moment etwas abschreckend wirkt, birgt die Probezeit auch für den Arbeitnehmer Vorteile: Der Arbeitnehmer lernt das Team und die Unternehmenskultur besser kennen und hat Zeit sich in der Tätigkeit zurechtzufinden. Fühlst du dich als Arbeitnehmer nicht wohl oder wird der Job deinen Erwartungen nicht gerecht hast auch du die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine zentrale Besonderheit der Probezeit ist in diesem Zusammenhang die verkürzte Kündigungsfrist – in der Schweiz beträgt diese lediglich sieben Tage. Während der Probezeit unterliegt der Arbeitnehmer keinem speziellen Kündigungsschutz (z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Unfall). Wird während der Probezeit gekündigt, müssen von beiden Seiten keine Gründe hierfür angegeben werden, die Kündigung muss jedoch noch während der Probezeit bei der Gegenpartei eintreffen. Auch bei einer Kündigung während der Probezeit hast du das Recht ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Auch wenn dieses wahrscheinlich aufgrund von deiner kurzen Dauer im Unternehmen relativ kurz ausfallen wird, kann es potenziellen zukünftigen Arbeitgebern als Bestätigung des Arbeitsverhältnisses dienen.

Hinweis:

  • Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit für längere Zeit ungeplant ausfällt, kann die Probezeit verlängert werden.
  • Es ist nicht empfehlenswert während der Probezeit lange Ferien zu beantragen. Sollte es nicht anders gehen, besprich dich unbedingt frühzeitig mit deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten deswegen.

Es ist üblich, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Ende der Probezeit für ein gemeinsames Gespräch zusammensetzen. In diesem erhältst du als Arbeitnehmer Feedback zu deinen Leistungen und deinem Verhalten während der letzten Wochen. Nutze diese Rückmeldungen als Entwicklungsmöglichkeit und frage unbedingt nach, wenn du etwas nicht ganz verstanden hast. Bereite dich ausserdem darauf vor, dass du gefragt werden könntest, wie es dir im Unternehmen und in deiner Tätigkeit gefällt, wie du mit deinen Aufgaben zufrieden bist und welche Erwartungen und Wünsche du hast. Achte darauf, dass deine Motivation spürbar wird, und du allfällige Verbesserungsvorschläge neutral und sachlich anbringst.

Hinweis:

  • Trage deine Tätigkeit auch in deinem CV ein, wenn du während der Probezeit gekündigt hast. Dadurch kannst du Lücken in deinem Lebenslauf vermeiden und wirkst offen und ehrlich. Wirst du in einem späteren Bewerbungsgespräch auf die kurze Dauer angesprochen, solltest du eine Erklärung bereithalten, ohne dabei deinen ehemaligen Arbeitgeber schlechtzureden. Gehe beispielsweise auf die Tätigkeit selbst oder deine Erwartungen ein.

Zum Schluss

Wichtig zu wissen ist, dass eine Probezeit nicht überall zulässig ist. So darf beispielsweise gemäss Schweizer Recht bei einer unternehmensinternen Vertragsänderung von Stunden- auf Monatslohn keine neue Probezeit vereinbart werden, da die Parteien bereits vor Antritt des neuen Vertrages Erfahrungen miteinander gesammelt haben, und der Zweck der Probezeit – das gegenseitige Kennenlernen – somit redundant ist.

Detaillierte Informationen zur Probezeit gemäss Schweizer Recht findest du hier.

Upgrade auf das Premium-Paket

Wenn du das Pro-Paket bereits besitzt, kannst du ein Upgrade auf das Premium-Paket kaufen. Deine Module und Daten aus dem Pro-Paket werden weiterhin ersichtlich sein.

Upgrade Premium

Pakete und Preise

my-future-cube beantwortet alle deine Fragen rund um den Bewerbungsprozess und trainiert mit dir dank digitalisierter Prozesse einfach und bequem von zuhause aus.

Welches Paket möchtest du kaufen?

Mein Paket wählenMein Paket wählen